Haus-, Platz- und Spielordnung –

Golfpark Rittergut Birkhof GmbH & Co. KG

 

 

Die Philosophie des Golfpark Rittergut Birkhof

Die Golfanlage dient den Mitgliedern und Gästen zur sportlichen Betätigung, der Entspannung und Erholung. Um diesem Zweck jederzeit gerecht zu werden, erwartet der Golfpark Rittergut Birkhof von Mitgliedern und Gästen Höflichkeit im gegenseitigen Umgang und größte Rücksichtnahme.

 

Allgemeines

Die Haus-, Platz und Spielordnung regelt den Betrieb auf dem gesamten Areal am Golfpark Rittergut Birkhof, bestehend aus einer 36-Loch Golfanlage, Übungsgelände, Umkleideräumen, Aufenthaltsräumen und Gaststättenbetriebe.

Die Golfpark Rittergut Birkhof GmbH & Co. KG ist Betreibergesellschaft („Betreibergesellschaft“) der Golfanlage. Die Betreibergesellschaft hat das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage. Dieses wird durch ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter aufrechterhalten. Die Berechtigung zum Nutzen der Golfanlage setzt einen Nutzungsvertrag oder einen Tagesgreenfee voraus. Verstöße gegen die Haus-, Platz- und Spielordnung können mit Platzverweis, im Wiederholungsfall mit Spielverbot und/oder Hausverbot geahndet werden.

Die Betreibergesellschaft sorgt dafür, dass die Golfanlage sich stets in einem guten Zustand befindet und die Ausstattung einer einheitlichen Linie folgt.

Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

 

Haftung

Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine Haftung der Betreibergesellschaft für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Unfälle und oder Schadensfälle jeglicher Art sind unverzüglich der Betreibergesellschaft schriftlich anzuzeigen.

 

 

Hausordnung

 

Orangerie und Gaststätten

Die Orangerie dient allen Mitgliedern (und seinen Gästen) zur Entspannung und Erholung. Die Orangerie steht vorrangig Mitgliedern und Gästen zur Verfügung. Hingegen sind die Gaststätten primär für die Öffentlichkeit zugänglich. Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Gaststätten in gepflegter Kleidung betreten.

Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten gastronomischen Bereich einschließlich der Terrasse nicht gestattet.

Jugendlichen ist gemäß Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen auf der Clubanlage untersagt.

Turnschuhe, Schuhe mit Soft-Spikes oder Noppenschuhen sind in der Orangerie und Gaststätten Bereich gestattet. Metall Spikes sind verboten. Golfschuhe sind vor Betreten der Orangerie gründlich zu reinigen.

Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen, Trolleys und Golfwagen ist im gesamten Orangerie Bereich und auf den Terrassen mit Ausnahme der Trolley Hallen und den dafür ausdrücklich gekennzeichneten Stellen nicht gestattet. Diese dürfen nur außerhalb, auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen, nicht aber auf der Fläche im Eingangsbereich, den Wegen vor den Terrassen oder der Eingangsbereiche abgestellt werden.

Das Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten der Betreibergesellschaft ist nicht gestattet.

 

Bekleidung & Umkleideräume

Die Benutzung der Umkleideräume ist nur Golfspielern und deren Gästen erlaubt. Eine begrenzte Anzahl von Garderobenschränken können über das Sekretariat gemietet werden.

Betriebseigene Gegenstände, insbesondere Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden. Bei Zuwiderhandeln ist mit Hausverbot zu rechnen.

 

Mobiltelefon

Es wird darum gebeten, im Clubhaus die Benutzung von Mobiltelefonen zu vermeiden. Mobiletelefone bitte auf der gesamten Anlage auf lautlos bzw. auf Vibrationsalarm stellen, um andere Golfer nicht zu stören.

 

Rauchen

Das Rauchen ist in allen Gebäuden generell und ausnahmslos untersagt. Aus Sicherheitsgründen ist im Sekretariat, Caddieschrank Bereich, Gaststätten und in den Sanitärbereichen offenes Feuer und Rauchen strengstens untersagt.

  

Platz- und Spielordnung

 

Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihre Beiträge bzw. Gastspieler, die ihr Greenfee vor Antritt der Golfrunde entrichtet haben.

 Golfregeln, Platzregeln & Etikette

Regeln und Etikette des Golfsports erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung auf dem Golfplatz. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke sein Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügige Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann wie er selbst.

Auf der Golfanlage ist eine golfadäquate Bekleidung vorgeschrieben. Das Tragen von Bluejeans sowie Tops ist auf den Golfplätzen „Rittergut Birkhof“ und „Am Birkenbusch“ nicht erlaubt. Auf dem öffentlichen Par 3-Platz „Am Römerweg“ sind Bluejeans, wenn diese in einem ordentlichen, nicht zerrissenen Zustand sind, gestattet. Aber auch hier wird golfadäquate, sportliche Kleidung empfohlen.

Damen dürfen Hemden / Poloshirts ohne Kragen und/oder Ärmel tragen.

Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Driving-Range-Regeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang und im Internet bekannt gegeben.

Hinweise an den ersten Abschlägen und auf der Homepage sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Managements, des Golfbüros, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft Folge zu leisten.

 

Driving Range

Die Driving Range Bälle sind Eigentum der Betreibergesellschaft; sie dürfen nur auf der Driving Range verwendet werden. Jegliche Mitnahme ist Diebstahl und kann zum sofortigen Platzverbot und Entzug der Spielberechtigung führen. Hier finden Sie alle Driving Range-Regeln:

https://www.golfpark-rittergut-birkhof.de/drivingrange-214.htm

 

Platzreife

Das Spielen auf dem 9-Loch „Am Birkenbusch“ und dem 18-Loch Platz „Rittergut Birkhof“ ist nur Spielern gestattet, die mindestens Handicap 54 nachweisen können. Auf dem 9-Loch Platz „Am Römerweg“ empfehlen wir die Platzreife.

 

Ausweis, Plakette und Bag-Tags

Das Mitglieder-Bag-Tag ist deutlich sichtbar an der Golftasche anzubringen. Der Gäste Bag-Tag (Greenfee-Nachweis) wird in der Regel (sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt) in digitaler Form ausgestellt. Alle Nutzer haben stets ihren Mitgliedsausweis bei sich zu führen.

 

Startzeitenbuchung

Startzeiten werden durch Mitarbeiter des Golfparks vergeben oder können von Mitgliedern und Gästen auch online sowie per App gebucht werden. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und sich vor Spielbeginn einzuchecken und seine vorgesehene Abspielzeit einzuhalten. Die Reihenfolge des Abschlags wird mit der Reservierung und Vergabe von Startzeiten und/oder durch den Starter am ersten Abschlag geregelt. Bei Missachtung und mehrmaligem Nichtantreten von gebuchten Startzeiten kann die Geschäftsführung ein Platz- und Spielverbot erteilen.

 

Spielverlauf und Spielfluss.

Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag, folgt dem normalen Verlauf der Spielbahnen und endet am 9. oder am 18. Grün (Ausnahmen: Winterspielbetrieb auf dem 18-Lochplatz > Start von 1 und 10). Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden sind nicht zulässig.

Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights wird generell begrüßt, dies gilt auch für den Zusammenschluss von Flights (z.B. Einzelpersonen/2-er Flights)

 

Sicherheit auf dem Platz

Ein Spieler darf erst abschlagen (dies gilt sowohl für den Abschlag als auch auf den Golfbahnen), wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen Dritte gefährden, kann dieses Vergehen im Einzelfall die fristlose Kündigung seines Spielrechtes und der Mitgliedschaft im Golfpark nach sich ziehen.

 

Platzpflege und Pflegepersonal

Neben den Golfregeln existiert die Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich ist. Hierzu gehören u.a.: Pitch-Marken ausbessern, Divots zurücklegen, Bunker harken sowie Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen. Es ist untersagt, zwischen Grünbunker und Grün den Trolley zu ziehen oder mit dem Cart durchzufahren. Mit Trolley oder Cart ist ebenso das Befahren der Abschläge untersagt.

Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Probeschläge nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen /-wagen abgestellt werden.

Die Fahnenstange muss mit Bedacht hingelegt werden.

Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat der Greenkeeper immer und ohne Ausnahme Vorrang und der Golfspieler muss warten (montags ist generell Platzpflegetag. Hier hat das Greenkeeping-Team immer Vorrang).

 

Kinder und Jugendliche

Kinder unter acht Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener auf dem Golfplatz aufhalten.

Das Führen von Carts ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt.

 

Gastspieler

Alle Gäste der Golfanlage sind verpflichtet, sich vor Spielbeginn unter Vorlage ihres Clubausweises im Sekretariat anzumelden. Das Spielrecht entsteht durch Eintragung in die Startliste, Zuweisung der Abschlagzeiten sowie Aushändigung des Bag-Anhängers und/oder Online-Freischaltung durch die Mitarbeiter des Sekretariats.

  1. Greenfee-Zahlung: Das Greenfee ist im Vorhinein zu entrichten, entweder über unser Golfbüro oder außerhalb unserer Öffnungszeiten über die CAMPO-App. Bei Zahlung per Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro pro Buchung fällig.
  2. Nichtantritt: Das Greenfee ist auch zu entrichten, wenn die Startzeit nicht mindestens eine Stunde vorher abgesagt worden ist.
  3. Rückerstattung von Greenfee: Kann ein Spieler sein Greenfee-Spiel infolge außergewöhnlicher Umstände (z. B. wegen besonderer Witterungsbedingungen) nicht vollständig beenden, obliegt es der Betreibergesellschaft, einen Gutschein über ein neues Greenfee auszustellen. Ein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Greenfees besteht nicht.

 

Golf-Marshal

Der Golf-Marshal sorgt für den reibungslosen Ablauf und Sicherheit des Spielbetriebs auf der Anlage.

Alle auf dem Platz befindlichen Spieler, Mitglieder als auch Greenfeespieler müssen zwingend den Anweisungen des Marshals folgen.

Winterregel

In der Zeit vom 01. November bis 01. April werden Golfcarts grundsätzlich nicht mehr vermietet. Bei besonderen Wettersituationen wird vom Greenkeeper die Fahnenposition auf Winter- bzw. Sommergrüns geändert. In jedem Fall ist auf die gesteckte Fahne zu spielen. Bei Raureif und Frost dürfen die Grüns nicht betreten werden.

Die Spielbarkeit und eine damit verbundene Sperrung des Platzes ist witterungsabhängig. Die aktuellen Tagesinformationen dazu sind auf unserer Webseite:

https://www.golfpark-rittergut-birkhof.de zu finden.

 

Hunde

Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Golfanlage einschließlich der Orangerie erlaubt. Das Dokument „Platzregeln für Hunde auf dem Golfplatz“ sollte vor der Golfrunde gelesen und auch so umgesetzt werden. Das Dokument ist unter:

https://www.golfpark-rittergut-birkhof.de/18-loch-47.htm als Download zu finden.

 

Sonstiges

Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten und den Anweisungen des Personals des Golfpark Rittergut Birkhof Folge zu leisten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden.

Bei wiederholten oder besonders groben einmaligen Verstößen gegen diese Haus-, Platz- und Spielordnung können das Spielrecht, sowie die Mitgliedschaft vorzeitig gekündigt werden und Hausverbot erteilt werden.

Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B. Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern des Golfparks oder sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte der Betreiberin.

 

Diese Haus-, Platz- und Spielordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe auf der Internetseite

https://www.golfpark-rittergut-birkhof.de mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

-Korschenbroich, Juli 2024-Â